Gewerbeschein
In Deutschland müssen alle Einnahmen beim zuständigen Finanzamt versteuert werden. Auch für eine Tätigkeit als Darsteller, Model oder Komparse werden Steuern fällig. Wer eine oder mehrere dieser oder ähnlicher Tätigkeiten haupt- oder nebenberuflich ausübt, muss diese anmelden. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich dabei um ein Gewerbe oder einen Freiberuf handelt. Auskunft gibt hier das zuständige Finanzamt.
Wer nur ab und zu eine der Tätigkeiten ausübt, muss jedoch kein Gewerbe anmelden. Kleindarsteller und Models werden für einzelne Aufträge als Arbeitnehmer angemeldet und abends wieder abgemeldet. So erfolgt die Auszahlung der Gage im Angestelltenverhältnis. Steuern und Sozialabgaben werden sofort abgeführt. Für die Film- und Fernsehbranche gibt es dafür einen zentralen Dienstleister: die adag payroll services GmbH.
Wer sich unsicher ist, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist oder nicht sollte mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt Rücksprache halten.