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Kleindarsteller

Es gibt keinen Film ohne Kleindarsteller. Sie wirken in TV-Serien oder Kinospielfilmen mit und laufen über die Straße oder sitzen im Café. Kleindarsteller haben geringfügige Rollen mit zumeist kleinen Textpassagen. Dennoch sind sie Teil des Handlungsablaufes, denn ein Film ohne Kleindarsteller wäre furchtbar langweilig. Ein Gespräch zweier Schauspieler inmitten der Großstadt, eine Szene in der Bahn oder bei einer riesigen Feier kommt nicht ohne Kleindarsteller aus. Für diese Personen, die im Hintergrund zu sehen sind, werden keine Schauspieler engagiert. In diesem Kontext agieren sie sozusagen als lebende Requisiten, die die Handlung des Filmes mittragen.

Was muss ich wissen, um Kleindarsteller zu werden?

Vom Baby bis zum rüstigen Senior kann im Grunde jeder Mensch ein Kleindarsteller werden. Je nach Film werden ständig Menschen gesucht, die im Hintergrund des Bildes nichtsprechende oder kleine Rollen spielen. Agenturen sprechen häufig auch von Komparsen oder Statisten. Der Unterschied der Begrifflichkeiten ist geringfügig und lässt sich in der Aktion während der Szene beschreiben. So bekommt der Komparse die Aufforderung, zu einem bestimmten Moment durch das Bild und an den Schauspielern vorbeizulaufen. Der Statist (ein Begriff der eigentlich aus dem Theater-Bereich stammt)  hingegen gehört zu einer Massenszene oder stellt eine sitzende Person auf der Bank dar. Es wird also keine schauspielerische Handlung vom Komparsen oder Statisten verlangt. Im Gegensatz zum Kleindarsteller, der kleine Rollen mit Text übernimmt. In einer Bahnhofsszene könnte es ein, dass dieser eine Fahrkarte kaufen soll und neben den Hauptdarstellern auftritt. Von einer Rolle im klassischen Sinn kann hier noch nicht gesprochen werden, zumal es sich meist nur um einen einzigen oder wenige Auftritte in einem Film handelt. Hier zeigt sich deutlich der Unterschied zwischen Kleindarsteller und Komparse.

Die Vergütung der Kleindarsteller

Kleindarsteller werden nach Rolle bzw. Tagen bezahlt. Die Sätze werden tageweise berechnet und sind unter der Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e.V. in einem Tarifvertrag geregelt. Für Komparsen wurde 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, der im Jahr 2017 erhöht wurde. Demnach erhalten Komparsen einen minimalen Satz von 8,84 bis 9,00 Euro pro Stunde. Kleindarsteller hingegen erhalten eine Gage zwischen 120 – 150 Euro pro Tag. Ferner gibt es zusätzliche Vergütungen wie das Sprechen von Text oder das Mitbringen privater Dinge wie zum Beispiel einer Fotokamera oder das eigene Auto, das im Film zu sehen sein wird. Je nach Anforderung wird dementsprechend die Höhe der Gage geregelt. Aus diesem Grund gibt es eine moderne Kategorisierung in „einfache Kleindarstellung“, „gehobene Kleindarstellung“ und „Edelkomparserie“. Bezahlt wird nur die Anwesenheit am Drehort. An- und Abfahrtszeiten werden nicht vergütet. Wer eine Anfrage als Kleindarsteller erhält, sollte deshalb die Wegezeiten zum Filmset nicht nur zeitlich einplanen, sondern auch wissen, dass lange Anfahrten nicht zur Buchung gehören. Sollte ein Dreh unplanmäßig länger dauern, werden Überstundenzuschläge gezahlt. Auch Buchungen nach 22.00 Uhr werden mit einem Nachtzuschlag berechnet.

Um als Kleindarsteller zu arbeiten, sollten sich Interessierte bei Agenturen bewerben und dort eintragen lassen. Hier werden alle wichtigen Daten wie Körpermaße, Augen- und Haarfarbe und besondere Fähigkeiten bzw. Ausbildung und Abschluss aufgenommen. Aufgrund dieser Daten können Kleindarsteller gezielt für TV-Filme, Kinofilme und Soap-Serien ausgewählt werden.

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