Modelvertrag
Im Modelvertrag halten das Model und die Modelagentur ihr Rechte und Pflichten schriftlich fest. Dabei geht es vor allem um die Zustimmung, dass Fotos und Videos des Models von der Modelagentur verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Grund dafür ist das in Deutschland geltende Recht am eigenen Bild. Demnach darf jede Person selbst bestimmen, ob und wie Fotos von sich selbst veröffentlicht werden dürfen. Bei Fotos ist es zudem wichtig, das Urheberrecht und die Nutzung personenbezogener Daten zu klären. Diese Vereinbarungen sind ebenfalls im Modelvertrag festgehalten. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des abgebildeten Models dürfen die Fotos verwendet werden. Erst mit der Unterzeichnung beider Parteien wird der Modelvertrag rechtskräftig. Nun darf die Modelagentur das Model an Kunden vermitteln.
Außerdem enthält der Modelvertrag die Einzelheiten zur Zusammenarbeit zwischen dem Model und der Modelagentur. Dazu gehört zum Beispiel das Recht der Modelagentur, im Namen des Models eine Rechnung an den Kunden zu stellen. Aber auch die Provision für die Agentur und die Zahlungsansprüche des Models regelt der Modelvertrag. Ebenso werden die Bedingungen für Folgebuchungen in der Regel vor dem ersten Auftrag im Rahmen des Modelvertrags bestimmt. Somit erläutert der Modelvertrag die grundsätzlichen Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem Model und der Modelagentur.
Detaillierte Absprachen mit Auftraggebern werden gesondert getroffen. Wenn ein Model für einen Auftrag gebucht werden soll, wird häufig eine zusätzliche Vereinbarung unterzeichnet. Dies ist besonders wichtig, wenn die Auftragsanforderungen Punkte enthalten, die noch nicht im Modelvertrag geklärt wurden. Falls das Model noch minderjährig ist, muss mindestens eine erziehungsberechtigte Person den Modelvertrag unterschreiben.